Aus allen Richtungen

Viele Einstiegsmöglichkeiten

Du musst nicht zwingend eine Ausbildung zum Binnenschiffer machen, um in der Binnenschifffahrt einzusteigen – wobei anzumerken ist, dass eine Ausbildung in jedem Beruf in dem du arbeiten möchtest empfehlenswert ist, um die fachspezifischen Berufsinhalte mit fundiertem theoretischem Wissen zu erlernen.

Um den Eintrag der Qualifikation „Matrose“ zu erhalten, ist es notwendig an einer Mittleren Verwaltungsprüfung der IHK (Matrosenprüfung) teilzunehmen. Um zu einer Mittleren Verwaltungsprüfung zugelassen werden zu können, muss eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

Über ein Ausbildungsprogramm:

  • Zweijähriges Ausbildungsprogramm und mind. 90 Fahrtage im Schifferdienstbuch (GAP1)

Über Fahrzeit:

  • 360 Fahrtage im Schifferdienstbuch

Über Quereinstieg bzw. Umschulung:

  • Ein mind. neunmonatiges Ausbildungsprogramm auf der Betriebsebene* und mind. 90 Fahrtage im Schifferdienstbuch

* Um an dem Ausbildungsprogramm auf der Betriebsebene teilnehmen zu dürfen, ist eine mind. fünfjährige beliebige Berufserfahrung, eine beliebige mind. dreijährige Berufsausbildung oder 500 Fahrtage auf See notwendig.

 

Einstieg über Fahrzeit:

Interessierst du dich für den Quereinstieg in die Binnenschifffahrt, musst du zu allererst ein Unternehmen finden, welches dir einen Job als „Decksmann“ anbietet. Der Decksmann an Bord eines Binnenschiffes kann am ehesten als eine Art Hilfskraft verstanden werden.

Da jedes Besatzungsmitglied an Bord eines Schiffes das Schifferdienstbuch (bzw. sein Patent) mit sich führen muss, musst du auch als Quereinsteiger vor dem ersten Arbeitstag an Bord, dein Schifferdienstbuch bei einem zuständigen WSA (Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt) beantragen.

Um später allerdings die verschiedenen Ränge in der Binnenschifffahrt durchlaufen zu können und damit einhergehend eine qualifizierte Fachkraft in der Binnenschifffahrt zu werden, ist es notwendig für den Erwerb der Qualifikation Matrose an einer Prüfung „auf Betriebsebene“ erfolgreich teilzunehmen, Umgangssprachlich auch „Matrosenprüfung“ genannt.

Für die Zulassung zur Prüfung müssen keine Voraussetzungen erfüllt sein. Allerding musst du für den „Matroseneintrag“ in deinem Schifferdienstbuch als QUEREINSTEIGER mind. 18 Jahre alt sein und noch 360 Tage Fahrzeit als Teil der Besatzung eines Schiffes nachweisen.

In der Regel umfassen die Prüfungen Themen wie Schifffahrtsrecht, Sicherheitsvorschriften, Navigation, Motorenkunde, Ladungssicherung, Knoten und Stiche, Erste Hilfe und Brandschutz.

Es handelt sich um eine rein theoretische Prüfung, deren Prüfungsdauer 180 Minuten umfasst. Die Prüfungsaufgaben werden i.d.R. an einem Tablet als Multiple-Choice-Aufgaben mit vier Antwortalternativen dargestellt, wobei immer nur eine Antwort richtig ist.

Weitere Informationen zur Behördlichen Befähigungsprüfung auf Betriebsebene findest du hier.

Über Quereinstieg, Umschulung bzw. Weiterbildung:

Die Umschulung zum Binnenschiffer eignet sich ideal für Menschen, die eine Veränderung in ihrem beruflichen Leben suchen und eine Affinität zur Schifffahrt haben.

Wenn du eine mind. fünfjährige beliebige Berufserfahrung, eine beliebige mind. dreijährige Berufsausbildung oder 500 Fahrtage auf See nachweisen kannst, steht zusätzlich die Möglichkeit offen an einem mindestens neunmonatigen Ausbildungsprogramm auf der Betriebsebene teilzunehmen. Der theoretische Unterricht findet i.d.R. bei einem anerkannten Lehrgangsanbieter statt – und ist in mehrere regelmäßig stattfindende Schulwochen aufgeteilt. Der praktische Teil (mind. 90 Fahrtage) wird an Bord eines Binnenschiffes absolviert. Zum Verständnis: Offiziell ist dieser Einstieg in die Binnenschifffahrt eine Weiterbildung und keine Umschulung.

Um an einer solchen Weiterbildungsmaßnahme teilnehmen zu können, musst du dir vor Vorhabensbeginn ein Binnenschifffahrtsunternehmen suchen, welches dir einen Platz für die Zeit der Weiterbildung anbietet. Ob dieses Unternehmen die Kosten für die Weiterbildung anteilig oder gar gänzlich übernimmt muss individuell geklärt werden.

Anerkennung von Seeschifffahrtserfahrung

Eine dritte Option neben der Ausbildung Fuß in der Binnenschifffahrt zu fassen, ist die Anerkennung von Seeschifffahrtserfahrung. Seit dem 01.04.2023 wird Seiteneinsteigern aus der Seeschifffahrt den Umstieg in die Binnenschifffahrt deutlich erleichtert, indem erworbenes Fachwissen und Qualifikationen bei der GDWS anerkannt wird.

Zur Anerkennung von Fahrtagen aus der Seeschifffahrt gilt als Mindestvoraussetzung der Besitz eines Schifferdienstbuches mit dem Eintrag „Decksmann“.

Für den Matroseneintrag

  • Mindestalter von 18 Jahren
  • 250 Fahrtage in der Seeschifffahrt
  • 180 Fahrtage in der Binnenschifffahrt
  • eine bestandene behördliche Befähigungsprüfung auf der Betriebsebene (Matrosenprüfung)

Für den Steuermanneintrag:

  • 500 Fahrtage als Seeschifffahrtskapitän
  • gültiges Sprechfunkzeugnis
  • eine bestandene behördliche Befähigungsprüfung auf der Betriebsebene  (Matrosenprüfung)

Für den Schiffsführer:

  • Mindestalter von 18 Jahren
  • 500 Fahrtage in der Seeschifffahrt
  • 180 Fahrtage in der Binnenschifffahrt
  • gültiges Sprechfunkzeugnis
  • eine bestandene behördliche Befähigungsprüfung auf der Führungsebene  (Unionspatent)