Aus allen Richtungen
Viele Einstiegsmöglichkeiten
Für deinen Einstieg in die Binnenschifffahrt empfehlen wir dir die Ausbildung zum Binnenschiffer oder zur Binnenschifferin. Sie vermittelt dir fundierte Praxis und theoretisches Fachwissen. Die Ausbildung ist jedoch nicht der einzige Weg an Bord, du kannst auch ohne Ausbildungsabschluss in die Branche starten.
Um überhaupt auf einem Schiff arbeiten zu dürfen, benötigst du das Schifferdienstbuch. Es dient als Qualifikations- und Tätigkeitsnachweis in der gesamten Binnenschifffahrt. Du erhältst es, wenn du eine Tauglichkeitsuntersuchung nachweist und an einer grundlegenden Sicherheitsausbildung teilgenommen hast. Damit kannst du sofort als Decksmann anfangen.
Der Decksmann ist der typische Einstiegsrang für Quereinsteiger. Wenn du keine Ausbildung machst, ist der Matrose der nächsthöhere Rang – der Zwischenschritt „Leichtmatrose“ entfällt in diesem Fall. Der Matrose gilt als vollwertige Fachkraft an Bord.
Um den Rang „Matrose“ in dein Schifferdienstbuch eintragen lassen zu können, musst du die Mittlere Verwaltungsprüfung der IHK (Matrosenprüfung) ablegen und zusätzlich die Voraussetzungen einer der folgenden Einstiegwege erfüllen.
Über ein Ausbildungsprogramm:
- Zweijähriges Ausbildungsprogramm und mind. 90 Fahrtage im Schifferdienstbuch (GAP1)
Über Fahrzeit:
- 360 Fahrtage im Schifferdienstbuch
Über Quereinstieg bzw. Umschulung:
- Ein mind. neunmonatiges Ausbildungsprogramm auf der Betriebsebene* und mind. 90 Fahrtage im Schifferdienstbuch
* Um an dem Ausbildungsprogramm auf der Betriebsebene teilnehmen zu dürfen, ist eine mind. fünfjährige beliebige Berufserfahrung, eine beliebige mind. dreijährige Berufsausbildung oder 500 Fahrtage auf See notwendig.
Einstieg über Fahrzeit:
Wenn du dich für einen Quereinstieg in die Binnenschifffahrt interessierst, musst du zunächst ein Unternehmen finden, das dir eine Stelle als Decksmann anbietet. Der Decksmann ist an Bord die erste Einstiegsposition und kann am ehesten als Hilfskraft mit praktischen Aufgaben beschrieben werden.
Da jedes Besatzungsmitglied auf einem Binnenschiff ein Schifferdienstbuch (bzw. Patent) führen muss, musst du dieses auch als Quereinsteiger vor dem ersten Arbeitstag beim zuständigen Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt (WSA) beantragen.
Um im weiteren Verlauf beruflich aufzusteigen und als qualifizierte Fachkraft in der Binnenschifffahrt zu arbeiten, ist die Matrosenprüfung (offiziell: Prüfung auf Betriebsebene) erforderlich. Diese dient dem Erwerb der Qualifikation „Matrose“.
Für die Zulassung zur Prüfung bestehen keine besonderen Voraussetzungen. Für den Matroseneintrag in deinem Schifferdienstbuch musst du als Quereinsteiger jedoch mindestens 18 Jahre alt sein und mindestens 360 Tage Fahrzeit als Teil der Besatzung eines Schiffes nachweisen.
Die Prüfung umfasst in der Regel Themen wie Schifffahrtsrecht, Sicherheitsvorschriften, Navigation, Motorenkunde, Ladungssicherung, Knoten und Stiche, Erste Hilfe und Brandschutz. Sie ist theoretisch aufgebaut, dauert 180 Minuten und wird meist digital am Tablet in Form von Multiple-Choice-Fragen durchgeführt – pro Aufgabe ist nur eine Antwort richtig.
Weitere Informationen zur Behördlichen Befähigungsprüfung auf Betriebsebene findest du hier.
Über Quereinstieg, Umschulung bzw. Weiterbildung:
Die Umschulung zum Binnenschiffer eignet sich ideal für Menschen, die eine berufliche Veränderung suchen und eine Affinität zur Schifffahrt haben.
Wenn du mindestens fünf Jahre Berufserfahrung, eine abgeschlossene dreijährige Berufsausbildung oder 500 Fahrtage auf See nachweisen kannst, hast du die Möglichkeit, an einem mindestens neunmonatigen Ausbildungsprogramm auf Betriebsebene teilzunehmen. Dieses Programm gilt offiziell als Weiterbildung, nicht als Umschulung.
Der theoretische Unterricht findet in der Regel bei einem anerkannten Lehrgangsanbieter statt und ist in mehrere, regelmäßig stattfindende Schulungswochen aufgeteilt. Der praktische Teil umfasst mindestens 90 Fahrtage an Bord eines Binnenschiffes.
Vor Beginn der Weiterbildung musst du dir ein Binnenschifffahrtsunternehmen suchen, das dir einen Platz für die Dauer des Programms anbietet. Ob und in welchem Umfang das Unternehmen die Kosten der Weiterbildung übernimmt, muss individuell geklärt werden.
Anerkennung von Seeschifffahrtserfahrung
Eine dritte Option neben der Ausbildung Fuss in der Binnenschifffahrt zu fassen, ist die Anerkennung von Seeschifffahrtserfahrung. Seit dem 01.04.2023 wird Seiteneinsteigern aus der Seeschifffahrt den Umstieg in die Binnenschifffahrt deutlich erleichtert, indem erworbenes Fachwissen und Qualifikationen bei der GDWS anerkannt wird.
Zur Anerkennung von Fahrtagen aus der Seeschifffahrt gilt als Mindestvoraussetzung der Besitz eines Schifferdienstbuches mit dem Eintrag „Decksmann“.
Für den Matroseneintrag
- Mindestalter von 18 Jahren
- 250 Fahrtage in der Seeschifffahrt
- 180 Fahrtage in der Binnenschifffahrt
- eine bestandene behördliche Befähigungsprüfung auf der Betriebsebene (Matrosenprüfung)
Für den Steuermanneintrag:
- 500 Fahrtage als Seeschifffahrtskapitän
- gültiges Sprechfunkzeugnis
- eine bestandene behördliche Befähigungsprüfung auf der Betriebsebene (Matrosenprüfung)
Für den Schiffsführer:
- Mindestalter von 18 Jahren
- 500 Fahrtage in der Seeschifffahrt
- 180 Fahrtage in der Binnenschifffahrt
- gültiges Sprechfunkzeugnis
- eine bestandene behördliche Befähigungsprüfung auf der Führungsebene (Unionspatent)

