Schritt für Schritt erklärt
Ablauf der Ausbildung zum Binnenschiffer und zum Binnenschifffahrtskapitän
Nachdem du dein Ausbildungsvertrag unterschrieben und dein Schifferdienstbuch erworben hast, kann deine Ausbildung beginnen. Bevor du den ersten Tag an Bord einsteigen kannst, musst du an einer „Grundlegenden Sicherheitsausbildung“ teilgenommen haben (siehe Dein Weg an Bord).
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1. Schicht: Deine Praktische Ausbildung beginnt mit dem Einsteigetag zu deiner ersten Schicht (siehe Dein Weg an Bord).
In deiner ersten Schicht wirst du mit deinem Schiff vertraut gemacht, man wird dir die verschiedenen Arbeitsbereiche zeigen und du wirst den Tagesablauf kennenlernen. Dir werden vermutlich schon kleinere Aufgaben übertragen. Einer der bedeutendsten Themen in deiner ersten Schicht und deiner gesamten Ausbildung wird das Thema Sicherheit sein und wie du dich an Bord „bewegst“ und auf was du zu achten hast.
1. Ausbildungsjahr
Im ersten Ausbildungsjahr sammelst du erste Erfahrungen im Umgang mit dem Schiff, der Ladung und den verschiedenen technischen Anlagen und Motoren an Bord. Es werden dir die grundlegenden Kenntnisse über die Binnenschifffahrt vermittelt und wie du das Schiff Instand setzt und hältst.
Dies umfasst Themen wie Reinigungsmaßnahmen, Stahlaufbereitung wie Schleifen oder Lackieren, das Spleißen von Tauen, Wartungsarbeiten an Motoren und hydraulischen Anlagen oder kleinere Reparaturen sowie das Begleiten von Werftaufenthalten. Ebenso wirst du bei An- und Ablagemanövern bzw. bei Schleusenvorgängen, mit Tau- und/oder Draht das Schiff lösen oder festmachen.
Weitere Themenschwerpunkte werden sein: Wasserstraßenkunde, Schiffsnavigation, Schiffstechnik und Ladungssicherung. Dabei stehen Sicherheitsbestimmungen und Qualitätsmaßnahmen im Fokus.
In der Regel absolvierst du die ersten 9 Monate an Bord des Binnenschiffes im vertraglich vereinbarten Schichtsystem (Beispielsweise 3 Wochen an Bord und 3 Wochen in „Freischicht“). Anschließend besuchst du für 3-4 Monate eine Berufsschule. In Deutschland gibt es zwei Berufsschulen für die Ausbildungsberufe „Binnenschiffer“ und „Binnenschifffahrtskapitän“, das Schiffer-Berufskolleg „Rhein“ in Duisburg und die Berufsbildende Schule „Otto Allendorff“ in Schönebeck.
In welcher Schule du deinen Berufschulunterricht absolvierst, hängt in der Regel von dem jeweiligen Einzugsgebiet deines Arbeitsgebers ab.
In deinem ersten Berufsschulblock wirst du zu folgenden Themen unterrichtet:
- LF 1 Beruf und Ausbildungsbetrieb vorstellen und das Zusammenleben an Bord gestalten
- LF 2 Eine Reise vorbereiten und Wasserstraßen befahren
- LF 3 Binnenschiffe festmachen sowie Schütt- und Stückgüter stauen und sichern
- LF 4 Binnenschiffskörper und Schiffsausrüstung inspizieren und warten
UKW-Sprechfunkzeugnis
Am Ende deines ersten Berufsschulblocks wirst du an einer Funkscheinprüfung teilnehmen dem sogenannten UKW-Sprechfunkzeugnis Binnen (UBI).
Dieser Funkschein ist ein wichtiger Nachweis für die Nutzung des Funkverkehrs von Schiff zu Schiff oder Zentralen an Land. Der Anwendungsbereich des Funkscheins umfasst die Nutzung von UKW-Funkgeräten auf Binnenschiffen, Booten und Funkstellen an und auf den Binnenwasserstraßen.
Um den Funkschein zu erwerben, musst du mindestens 15 Jahre alt sein und eine theoretische Prüfung mit praktischen Anteilen bestehen. Der Ablauf der Prüfung beinhaltet Fragen zu Themen wie Funkanlagen, Funkverkehr, Not- und Dringlichkeitsmeldungen sowie allgemeine Regeln und Vorschriften im Binnenschifffahrtsfunk.
Der Inhalt der UBI Prüfung umfasst unter anderem die Bedienung von UKW-Funkgeräten, das Verfassen und Verstehen von Funksprüchen, das Einhalten von Funkdisziplin und die Kenntnis der internationalen und nationalen Funkvorschriften. Nach erfolgreichem Abschluss der Prüfung erhältst du das UBI Funkschein-Zeugnis, das dir die Nutzung von UKW-Funkgeräten in der Binnenschifffahrt erlaubt.
2. Ausbildungsjahr
Im zweiten Ausbildungsjahr vertiefst du deine bisher gesammelten Fähigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten. Themengebiete wie Elektrotechnik, Hydraulik oder Pneumatik werden intensivierter behandelt.
Anfallende Arbeiten an Deck wirst du nach Vorgaben des Schiffsführers oder des Steuermannes eigenständig durchführen. Du begleitest Löschvorgänge (Ausladen des Schiffes) oder berechnest den aktuellen Tiefgang bei Ladevorgängen.
Du wirst die Möglichkeit bekommen, das Schiff unter Vorgaben des Schiffsführers eigenständig zu steuern, darfst ggf. erste Überholmanöver durchführen und erste Schleusenfahrten unter zu Hilfenahme des Bugstrahlmotors unter Aufsicht deines Schiffsführers durchführen.
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In deinem zweiten Berufsschulblock wirst du zu folgenden Themen unterrichtet:
- LF 5 Ladungsumschlag auf Tankschiffen durchführen
- LF 6 Fahrgäste auf Binnenschiffen befördern
- LF 7 Auf Wasserstraßen navigieren
- LF 8 Schiffstechnische Arbeiten durchführen
Zwischenprüfung (GAP 1)
Für den Ausbildungsberuf des Binnenschiffers wird als Prüfungsform die „Gestreckte Abschlussprüfung“ (GAP) verwendet.
Die Abschlussprüfung besteht aus zwei zeitlich auseinanderfallenden Teilen, deren Ergebnisse in eine Gesamtnote einfließen.
Die Zwischenprüfung ist der Teil 1 der GAP und findet am Ende des vierten Ausbildungshalbjahres statt, die GAP Teil 2 findet am Ende der Ausbildungszeit statt.
Die GAP Teil 1 verfolgt das Ziel, bereits einen Teil der Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten am Ende des zweiten Ausbildungsjahres zu prüfen. Die bereits geprüften Inhalte werden im zweiten Teil der GAP nicht nochmal geprüft. Die Ergebnisse aus den Prüfungsbereichen des ersten Teiles der GAP werden mit 40 Prozent der Gesamtprüfungsleistung gewertet.
Die GAP 1 wird in 4 Stationen gegliedert.
- „Nautik“ + auftragsbezogenes Fachgespräch
- „Technik“ + auftragsbezogenes Fachgespräch
- „Sicherheit“ + auftragsbezogenes Fachgespräch
- „Theorieprüfung“
Nautikprüfung
Für die Nautikprüfung wirst du ca. 30 Minuten Zeit bekommen um einen Arbeitsauftrag zu bearbeiten. Im Anschluss auf deine Ausarbeitung wirst du ein ca. 10 Minuten langes Fachgespräch über deine Ausarbeitung mit deinen Prüfern führen.
Arbeitsaufgaben im Bereich Nautik können unter anderem sein:
- Das Ermitteln einer geeigneten Schiffsabladetiefe (Eichberechnung) aufgrund einer Fallbeschreibung mit Schiffsdaten, Eichschein und Fahrstreckenbekanntgabe
Fahrt am Fahrsimulator mit verschiedenen Aufgabenstellungen wie:
- Fahrstand in Betrieb nehmen (Radar, Funk, AIS)
- Fahrt als Rudergänger (Anweisungen des Schiffsführers befolgen)
- Überholmanöver durchführen (unter Anweisung des Schiffsführers)
- Nach Situationslage entsprechende Funksprüche und Schallsignale geben
- Während der Fahrt gezeigte Schilder, Signale, Lichter benennen
- Fragen zur Radarbedienung und Handhabung von AIS beantworten
Technikprüfung
Für die Technikprüfung wirst du ca. 30 Minuten Zeit bekommen um einen Arbeitsauftrag zu bearbeiten. Im Anschluss auf deine Ausarbeitung wirst du ein ca. 10 Minuten langes Fachgespräch über deine Ausarbeitung mit deinen Prüfern führen.
Arbeitsaufgaben im Bereich Technik können unter anderem sein:
- Motor in Betrieb nehmen (Vorbereitung, Start, Ausschalten und Nachbereitung)
- Sicherheitsmaßnahmen im Umgang mit einem Motor ergreifen
- Wartung einer Ruderanlage
Fragen beantworten zu folgenden Themen:
- Eigenschaften von Motoren
- Kühlkreislauf
- Aufbau des Motors (z.B. Funktion Nockenwelle, Kurbelwelle, Kipphebel…)
- Filterarten und Eigenschaften
- Beschreibung 4 Takt
- Schilder, Signale, Lichter benennen (Verkehrslehre)
- Elektrotechnik
Sicherheitsprüfung
Für die Sicherheitsprüfung wirst du ca. 30 Minuten Zeit bekommen um einen Arbeitsauftrag zu bearbeiten. Im Anschluss auf deine Ausarbeitung wirst du ein ca. 10 Minuten langes Fachgespräch über deine Ausarbeitung mit deinen Prüfern führen.
Arbeitsaufgaben im Bereich Sicherheit können unter anderem sein:
- Rettungsweste
- Rettungsmittel vorstellen, Vor- und Nachteile aufführen, Rettungsmittel aufbauen bzw. verwenden (z.B. Klapptrage, Spineboard, Tragetuch)
- Sicherheitsplan erklären, allgemeine Fragen beantworten
- Situationsgerecht mit verletzten bzw. eingeschränkten Fahrgästen/Kollegen umgehen
- Fragen zu Sicherheitsvorschriften beantworten
Theorieprüfung
Die Theorieprüfung ist eine schriftliche Prüfung bei der es gestellte Aufgaben zu beantworten gilt. In dieser Prüfung werden dir Fragen aus den Themengebieten Wasserstraßenkunde, Motorenkunde, Verkehrslehre gestellt sowie technical English und Mathematik.
3. Ausbildungsjahr Binnenschiffer &
3. u. 4. Ausbildungsjahr Binnenschifffahrtskapitän
Im dritten Ausbildungsjahr trennen sich die Lerninhalte der Ausbildung. Die des „Binnenschiffers“ hat eine stark technische und die des „Binnenschifferkapitän“ eine stark nautische Gewichtung.
Im dritten Ausbildungsjahr lernst du, mehr Verantwortung zu übernehmen und beginnst, eigenständig Aufgaben unter Aufsicht erfahrener Besatzungsmitglieder auszuführen. Dazu gehören beispielsweise das organisieren des Tagesablaufes, das An- und Ablegen und das Manövrieren auf verschiedenen Flüssen und das Befahren von engen Schleusen.
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3. Ausbildungsjahr Binnenschiffer
Da das sichere Laden und Löschens des Schiffes ein zentraler Aspekt in der Binnenschifferausbildung ist, werdet ihr im dritten Ausbildungsjahr eure Kenntnisse und Fertigkeiten in diesem Bereich fokussiert weiterentwickelt. Dies umfasst das Erlernen spezifischer Techniken und Verfahren zur sicheren Beladung und Entladung von Binnenschiffen sowie die Einhaltung entsprechender Vorschriften und Sicherheitsstandards.
Im Verlauf des dritten Ausbildungsjahres wirst du intensiv auf die Abschlussprüfung vorbereitet. Dies kann sowohl durch interne Schulungen und Prüfungen als auch durch externe Vorbereitungskurse erfolgen, um sicherzustellen, dass du über das erforderliche Wissen und die erforderlichen Fertigkeiten verfügst, um die Prüfung erfolgreich zu bestehen. Am Ende des dritten Ausbildungsjahres legen die Auszubildenden eine Abschlussprüfung ab, die aus einem theoretischen und einem praktischen Teil besteht.
In deinem dritten Berufsschulblock wirst du zu folgenden Themen unterrichtet:
- LF 9 Technische Anlagen prüfen und Instandsetzen
- LF 10 Ein Fahrgastschiff sicher betreiben
- LF 11 Ein Frachtschiff sicher betreiben
- LF 12 Alternative technische Systeme auswählen
Abschlussprüfung Binnenschiffer
Prüfungsbereich „Störungsanalyse und Instandsetzung“
Bei der Prüfung im Bereich „Störungsanalyse und Instandsetzung“ wirst du in den Themenfeldern „Schiffsmotoren“ und auf dem Gebiet „Hydrauliksysteme“ oder „mechanische und technische Anlagen“ jeweils eine Arbeitsaufgabe erhalten, die es zu bewältigen gilt.
Bei der Umsetzung der Arbeitsaufgabe gilt nachzuweisen, dass du:
- die auftragsbezogene Anforderung analysierst
- die daraus resultierenden Arbeitsprozesse planst und strukturierst
- entsprechende Arbeitsmittel und Werkzeuge auswählst
- Störungen und Schäden an Maschinen und Anlagen unter Berücksichtigung technischer Unterlagen eingrenzt und ihre Ursachen identifizierst
- Störungen und Schäden an Maschinen und Anlagen unter Berücksichtigung des Aufbaus und der Funktion von Bauteilen und Baugruppen beheben kannst
- Maßnahmen zur Behebung von Störungen und Schäden an Maschinen und Anlagen einleitest
- durchgeführte Maßnahmen zur Behebung von Störungen und Schäden bewertest und dokumentierst
- Maßnahmen zur Qualitätssicherung, Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit sowie zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit umsetzt sowie
- wesentliche fachliche Zusammenhänge aufzeigst und deine Vorgehensweise begründest
Prüfungsbereich „Schwerpunkt Frachtschifffahrt“ oder „Schwerpunkt Personenschifffahrt“
Im Prüfungsbereich „Schwerpunkt Frachtschifffahrt“ muss nachgewiesen werden, dass du in der Lage bist:
- die Eignung vorhandener technischer Systeme auf Fahrzeugen zu beurteilen
- Verbesserungen von technischen Systemen auf Fahrzeugen vorzuschlagen
- das Be- und Entladen von Fahrzeugen zu überwachen
- Ladung während eines Transportes zu überwachen
- Maßnahmen zur Qualitätssicherung, Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit sowie zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit umzusetzen sowie
- wesentliche fachliche Zusammenhänge aufzuzeigen und deine Vorgehensweise zu begründen
Im Prüfungsbereich „Schwerpunkt Personenschifffahrt“ muss nachgewiesen werden, dass du in der Lage bist:
- allgemeine Maßnahmen zum Schutz von Personen zu ergreifen
- Personen mit eingeschränkter Mobilität, insbesondere Menschen mit Behinderungen, zu unterstützen
- bei Notfällen Rettungsmittel für Personen auszuwählen und die Verwendung der Rettungsmittel zu koordinieren
- in Notfällen Sicherheitsbestimmungen zu beachten
- mit Fahrgästen zu kommunizieren sowie
- Fahrgäste über Fahrgastrechte zu informieren
Prüfungsbereich „Wirtschaft und Soziales“
Im Prüfungsbereich „Wirtschaft und Soziales“ musst du nachweisen, dass du in der Lage bist, allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darzustellen und zu beurteilen. Hierzu bekommst du verschiedene Fragen zu praxisbezogenen Themen gestellt.
Du bekommst 60 Minuten Zeit die Aufgaben schriftlich zu bearbeiten.
Themenfelder sind:
- Ausbildungsvertrag
- Tarifverträge
- Kundenrecht
- Unternehmensformen und Unternehmungsführung
- Reisekalkulationen bzw. Frachtkalkulation
- Personalmanagement
- Führungsstile
In den Prüfungsbereichen „Planen von Reisen“ und „Wirtschaft und Sozialkunde“ besteht die Möglichkeit eine mündliche Ergänzungsprüfung zu beantragen, sollte das Ausbildungsziel nicht erreicht werden.
3. u. 4 Ausbildungsjahr Binnenschifffahrtskapitän
Wie du schon weißt, hat die Ausbildung zum Binnenschifffahrtskapitän eine Regelausbildungszeit von 3,5 Jahren. Im dritten Ausbildungsjahr wirst du für einen halben Block (etwa 6-8 Wochen) in die Berufsschule gehen. Im vierten Ausbildungsjahr besuchst du deinen letzten regulären Berufsschulblock für 3-4 Monate und nimmst zum Schluss an der Abschlussprüfung (GAP2) teil.
In den 1,5 Blöcken der Berufsschule, wirst du zu folgenden Themen unterrichtet:
- LF 9 Instandhaltung technischer Anlagen überwachen
- LF 10 Stabilität während der Reise sicherstellen
- LF 11 Schutz und Sicherheit an Bord befindlicher Personen gewährleisten
- LF 12 Eine Reise durchführen
- LF 13 Personal führen und beurteilen
- LF 14 Maßnahmen bei Störungen und Havarien einleiten
Der Ausbildungsberuf zum Binnenschifffahrtskapitän oder umgangssprachlich gerne „Binnenschifferkapitän“ genannt ist keine endgültige Berufsbezeichnung und gilt als Begriffsbezeichnung für die duale Berufsausbildung. Nach deiner erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung bist du Schiffsführer und erhältst als Nachweis deiner nautischen Qualifikation das Unionspatent ausgestellt.
Abschlussprüfung Binnenschifffahrtskapitän
Eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung (GAP 2) im Ausbildungsberuf des Binnenschifffahrtskapitäns mündet mit dem Erhalt des Unionspatents.
Die Prüfungsabläufe innerhalb der Abschlussprüfung sind ähnlich aufgebaut wie die Prüfung zum Erhalt des Unionspatentes der GDWS (Generaldirektion der Wasser- und Schifffahrtsämter), jedoch nicht identisch, da die Prüfung innerhalb der Ausbildung der Ausbildungsverordnung unterliegt und daher in den Zuständigkeitsbereich der IHK (Industrie und Handelskammer) fällt.
Die GAP 2 findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt.
- „Planen von Reisen“ (ist gleichzusetzen mit der Reiseplanungsprüfung der GDWS)
- „Durchführen von Reisen“ (ist gleichzusetzen mit der Reisedurchführungsprüfung der GDWS)
- „Wirtschaft und Sozialkunde“
Prüfungsbereich „Planen von Reisen“
Wie bei der Reiseplanungsprüfung der GDWS bekommst du eine fingierte Reise aufgetragen und musst anhand der dir zur Verfügung gestellten Informationen und Hilfsmittel, die im Anschluss gestellten Fragen beantworten.
In der fingierten Reise bekommst du allerhand Informationen und Dokumente rund um dein Schiff, deiner Ladung und deiner geplanten Strecke. Außerdem bekommst du Papier und Stift sowie einen Laptop mit Zugang zum Internet, insbesondere zu ELWIS und einen WESKA gestellt.
Du bekommst 180 Minuten Bearbeitungszeit deine Reise schriftlich zu planen. Im Gegensatz zur Unionspatentprüfung der GDWS, bei welcher du deine Ergebnisse in einem mind. 60 minütigen Gespräch erläutern musst, zählen in der Abschlussprüfung deine schriftlichen Ergebnisse.
Themen, die du unter anderem in der Reiseplanung erarbeiten musst sind:
1. Fahrroute und Navigation
- Nennung der zu befahrenden Wasserstraßen
- Maximale Abmaße der zugelassenen Schiffe auf deiner fingierten Strecke (Schiffslänge, -breite, -tiefe, -höhe)
- Besonderheiten der Strecke, wie Schleusen, Brücken, zulässige Höchstgeschwindigkeit etc.
- Ermittlung der Dauer deiner Reise
- Polizeivorschriften
2. Beladung des Schiffes
- Ermittlung der beförderbaren Frachttonnage („Eicheberechnung“ anhand des Eichscheins, zugelassenem max. Tiefgang der Strecke und sicherheitsrelevanter Faktoren)
- Beschreibung des Ladevorganges, Trimmung
3. Personal
- Aufzählung der an Bord notwendigen Mindestbesatzung (notwendige Qualifikation)
- Arbeitszeiten- und Ruhezeitengestaltung der Crew
- Gestaltung der Schichtwechsel
- Pflichtunterweisungen für das Bordpersonal
4. Dokumente
- Aufzählung der an Bord notwendigen Dokumente, Wissen über Gültigkeiten, Ablaufintervallen
- Beschreibung der tägl./wöchentl. notwendigen Dokumentationsarbeiten
5. Treibstoff
- Angaben zu deinem Kraftstoffverbrauch mit Nennung beeinflussender Faktoren
- Ermittlung des Kraftstoffbedarfs für die nächste Bunkerung
- Gestaltung des Bunkervorganges (Betanken des Schiffes) inkl. Vorsichtsmaßnahmen
- Gesetzliche Grundlagen zur Kostenabrechnung, Entsorgung etc.
6. Technik und Ausrüstung
- Notwendige technische Ausrüstung des Schiffes, tägliche Wartungsmaßnahmen
- Aufzählung der an Bord notwendigen Sicherheitsmittel
7. Leben an Bord
- Gestaltung des Bordlebens
Prüfungsbereich „Durchführen von Reisen“
Diese Prüfung wird i.d.R. ebenfalls wie die Reisedurchführungsprüfung der GDWS am Flachwasserfahrsimulator SANDRA2 im Schifferberufskolleg RHEIN in Duisburg abgelegt.
Die Prüfer werden nicht nur auf deine nautischen „Fahrskills“ achten, sondern auch auf die Kommunikation, die du mit deinem Team und der umliegenden Schifffahrt bzw. den zuständigen Behörden führst, sowie auf die Zweckdienlichkeit deiner Funksprüche und Anweisungen achten.
Die Prüfung beginnt mit dem Einrichten deines Fahrstandes. Vermutlich wirst du wie im realen Leben als Schiffsführer auch, zu allererst das Schiff von Land ablegen müssen und dieses entsprechend mit deinem Team kommunizieren und vorbereiten.
Du wirst während deiner Prüfung verschiedene Szenarien in gewissen Zeitvorgaben durchlaufen müssen. Unter anderem könnte das sein:
- Ab- und oder Ablegen an einen Liegeplatz
- Ein- bzw. Ausfahren aus einer Schleuse
- Ein- bzw. Ausfahren in einen ankreuzenden Fluss bzw. Kanal
- Vorwärts- bzw. Rückwärtsfahrt in einem stark befahrenen Abschnitt, bei welcher genaue Begegnungsabsprachen notwendig werden
- Fahrt in einem Kanal oder in treibenden Gewässern
- Das „Aufdrehen“ bzw. Wenden in einem engen Abschnitt, Hafen- oder Wendebecken
- Verhalten in Notsituationen, wie Feuer an Bord oder einem Ruderausfall
Auch in dieser Prüfung gilt: dass der Prüfling dabei weder eine Gefahr für die Sicherheit des Schiffsverkehrs darstellen darf, noch dass er dessen Leichtigkeit gefährden darf. Auch hier wird die Prüfung sofort beendet, wenn eine Kollision erfolgt ist.
Prüfungsbereich „Wirtschaft und Soziales“
Im Prüfungsbereich „Wirtschaft und Soziales“ musst du nachweisen, dass du in der Lage bist, allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darzustellen und zu beurteilen. Hierzu bekommst du verschiedene Fragen zu praxisbezogenen Themen gestellt.
Du bekommst 60 Minuten Zeit die Aufgaben schriftlich zu bearbeiten.
Themenfelder sind:
- Ausbildungsvertrag
- Tarifverträge
- Kundenrecht
- Unternehmensformen und Unternehmungsführung
- Reisekalkulationen bzw. Frachtkalkulation
- Personalmanagement
- Führungsstile
In den Prüfungsbereichen „Planen von Reisen“ und „Wirtschaft und Sozialkunde“ besteht die Möglichkeit eine mündliche Ergänzungsprüfung zu beantragen, sollte das Ausbildungsziel nicht erreicht werden.